Meldebogen Notfallpraxis
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Hausarztvertrage und Erreichbarkeit außerhalb der Praxisöffnungszeiten
Ein ganz wesentliches und sicher auch begrüßenswertes Merkmal der Hausarztverträge, ob alt, ob neu, ist die Intention, schwerkranke, pflegebedürftige oder sogar infaust erkrankte Patienten außerhalb der Praxiszeiten vor unnötigen Krankenhausaufenthalten zu bewahren und krankheitsgerecht zu versorgen. Hierbei stehen neben Aspekten der optimalen medizinischen Versorgung auch Fragen der Ethik und auch der Wirtschaftlichkeit im Fokus. Niemand wird diesen Forderungen gerechter als der behandelnde Arzt, in den meisten Fällen der Hausarzt.
Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Kenntnis der Handynummer des Hausarztes einen ehr fragwürdigen Lösungsansatz bietet, im Gegenteil den Missbrauch eher fördert. Auch wenn Herr Hansen diesen Weg immer wieder propagiert, so darf man ihn getrost inzwischen als wirklichkeitsfremd ablegen. Ein anderes Konzept erscheint da entschieden praktikabler und hat sich in vielen anderen Regionen bereits bewährt:
Jeder Kollege, der seinen betroffenen Patienten die oben genannte Betreuung außerhalb der Praxiszeit zukommen lassen möchte, meldet regelmäßig per Fax deren Namen derNotfallpraxis (eine elegantere EDV-gestützte Lösung ist in naher Zukunft durchaus denkbar). Regelmäßig bedeutet, jede Änderung löst ein neues Fax aus, das alte wird dadurch automatisch ungültig.
Was bewirkt diese Regelung:
Der Patient im Hausarztvertrag, der die Kriterien einer individuellen hausärztlichen Betreuung erfüllt (Agonie, infaustes Krankheitsbild usw.) meldet sich im Notfall in der Notfallpraxis und klagt dort seine Beschwerden. Er identifiziert sich als „autorisierter“ Patient und der vor Ort tätige Kollege kann „bei Bedarf“ telefonisch mit dem Hausarzt Kontakt aufnehmen. Hierbei entscheidet man gemeinsam über das angemessene weitere Procedere. (telefonische Beratung oder Besuch durch Bereitschaftsarzt oder Besuch durch Hausarzt).
Somit erreicht man eine für alle Beteiligten vorteilhafte Lösung und wird den vertraglichen Anforderungen gerecht, ein Missbrauch wird verhindert.
Hier finden Sie ein entsprechendes Formular zur Übermittlung der Patientendaten an die NFP zum Herunterladen