Patientenverfügung 27.06.2009
eingestellt von Dr. Hubertus Koenen
Der vorab formulierte Wille eines Patienten für den Fall schwerer Erkrankungen soll in Zukunft weitgehend gelten. Auch die Anordnung, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden, muss grundsätzlich befolgt werden. Die Gültigkeit der bereits neun Millionen Patientenverfügungen wird durch das neue Gesetz nicht in Frage gestellt. Sie müssen nicht neu gefasst werden.
Der Vorschlag einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker erhielt 317 Stimmen der 555 abgegebenen Stimmen. 233 Parlamentarier votierten dagegen. Fünf enthielten sich. Gegenmodelle von anderen Gruppen um die stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) fanden keine Mehrheit.
Nach dem Entwurf können Volljährige in einer schriftlichen Verfügung im Voraus festlegen, ob und wie sie später behandelt werden wollen, wenn sie am Krankenbett ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Der Betreuer oder der Bevollmächtigte muss gegenüber den Ärzten dafür sorgen, die Verfügung durchzusetzen. Voraussetzung ist aber, dass die Erklärung auch die tatsächliche Behandlungssituation überhaupt erfasst.