Hoppe zum Gesetzentwurf 27.06.2009

eingestellt von Dr. Hubertus Koenen

„Ein Gesetz zur Patientenverfügung ist eine Pseudoregelung“, sagte Bundesärztekammer-Präsident, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe im Deutschlandfunk (18.06.2009) zur heutigen Abstimmung des Bundestages über verschiedene Entwürfe einer gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung. Die vielen verschiedenen Situationen von Schwerstkranken seien gesetzlich nicht regelbar. Diese könnten nur in jedem individuellen Fall am Krankenbett besprochen und gelöst werden – zwischen Patient und Arzt und auch in den Teams.

„Wir befürworten die Patientenverfügung und haben auch selbst Vorschläge dafür erarbeitet“, erklärte der Ärztepräsident mit Verweis auf die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung aus dem Jahr 2004 sowie die Empfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen von 2007. „Was wir nicht wollen, ist ein Gesetz, das für alle Fälle gelten soll.“ Die vielen Millionen Fälle seien juristisch nicht fassbar. Hoppe empfahl deshalb, dieses Thema in der neuen Legislaturperiode noch einmal grundlegend aufzuarbeiten.

„Das Sterben ist nicht normierbar. Wir Ärztinnen und Ärzte befürchten, dass eine detaillierte gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen mehr Schaden anrichtet als Nutzen bringt. Es würde zu mehr Rechtsunsicherheit führen, wo längst Rechtsklarheit besteht“, mahnten Prof. Hoppe und Dr. Frank Ulrich Montgomery bereits am 4. Juni in einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute verbindlich. Der Versuch, das geltende, von höchsten Gerichten formulierte Recht in komplizierte Gesetzesformulierungen zu kleiden, sei höchst fragwürdig.

Aus www.baek.de


Seiten Anfang